Allgemeine GeschäftsbedingungeN (AGB)

für fotografische Dienstleistungen und Fotoreportagen

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Raphaela Messerklinger, Fotografie echtZEIT bekanntgegeben werden, ist Raphaela Messerklinger, Fotografie echtZEIT berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung zu speichern und zu verarbeiten. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu. Raphaela Messerklinger, Fotografie echtZEIT verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

Der Auftraggeber willigen ein, dass ihre persönlichen Daten auch nach Ablauf des Termins weiterhin gespeichert werden, damit auch nach Vertragsabschluss eine Kommunikation möglich ist.

Wenn es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben.
Zur Erbringung der Vertragsleistungen bedient sich der Auftragnehmer verschiedener Dienstleister (z.B. Fotobuchproduktion, Online Galerie, etc.). Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Die externen Dienstleister können auch im europäischen Ausland ansässig sein. Darüber hinaus gilt die allgemeine Datenschutzerklärung.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir Name, Anschrift, TelefonNr, FaxNr, und/oder Emailadresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufsformular 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse einzufügen]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für fotografische Dienstleistungen und Fotoreportagen

Fotografie echtZEIT

Raphaela Messerklinger, Sonnleite 2, 94116 Hutthurm
E-Mail: info{at}fotografie-echtzeit.de,
Telefon: 0171/4972369,
Web: www.fotografie-echtzeit.de
Die Steuernummer lautet: 153/250/91093

1. Geltungsbereich 

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Fotografin Raphaela Messerklinger, Fotografie echtZEIT oder einem berechtigten Vertretererteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträge. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit zurückgewiesen, sofern diese nur durch schriftliche Vereinbarung als verbindlich anerkannt werden.

1.2 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, Dia-Positive, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

1.3 Diese AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird. Verbraucher ist jeder Auftraggeber, der als natürliche Person den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch sonstigen selbständigen beruflichen Tätigkeiten abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Peron oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder sonst selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist anzunehmen.

2.2 Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin den Buchungsantrag ausfüllen und bestätigen. Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der Terminreservierungsgebühr.

2.3 Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

3. Leistungen des Auftragnehmers (Fotografin)

3.1 Die Fotos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin.

Die Fotografin ist hinsichtlich der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln
und in der Auswahl der Motive frei.

3.2 Die Fotografin ist stets bemüht, alle anwesenden Hochzeitsgäste zu fotografieren, dies kann aber nicht garantiert werden.

3.3 Bei Fertigung der Aufnahmen beachtet die Fotografin das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes.

3.4 Die Fotografin übernimmt die Basisoptimierung sämtlicher Digitaldaten: Beschnitt, Kontraste, Weißabgleich + individuelle Nachbearbeitung und Auswahl der Fotografien.

3.5 Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar zur Verfügung gestellt werden.

3.6. Die Fotografin stellt die ausgewählten Bilder für das Brautpaar innerhalb von 4-8 Wochen nach der Hochzeit in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung. Die Bilder werden ausschließlich im JPEG Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

3.7. Die Fotografin wird die Bilddateien für mindestens 1 Jahr sicher verwahren

4. Mitwirkungsleistungen Auftraggeber

4.1 Die Parteien sind sich einig, dass exklusiv die Fotografin die einzige professionelle Fotografin am Hochzeitstag ist.  

4.2 Das Brautpaar macht die Fotografin nicht für Bildaufnahmen verantwortlich, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras, Fotografen, Gäste oder durch Eingreifen weiterer Fotografen/Videografen überbelichtet werden oder deshalb nicht zustande kommen.

4.3 Das Brautpaar stellt sicher, dass die Fotografin Zutritt zu den Räumen/ Feierlichkeiten erhält.

4.4 Das Brautpaar stellt sicher, dass in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Standesamt, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert werden darf und holt vorab das Einverständnis des Eigentümers ein.

4.5 Essen und Getränke während der Reportage werden der Fotografin und ggfs. einem Assistenten unentgeltlich in angemessenen Umfang zur Verfügung gestellt.

4.6. Eine Sitzgelegenheit wird der Fotografin und ggfs. einem Assistenten zur Verfügung gestellt.

5. Vergütung und Honorarvorschuss

5.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt (Gesamtpreise).

5.2 Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung berechnet, die im Angebot mit dem Brautpaar vereinbart wurde(wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet). Dieser Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag erfolgt 1 Woche nach dem Hochzeitstag. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

5.3 Trifft die Anzahlung nicht fristgerecht und vollständig ein, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

5.4 Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand mit 400 Euro / Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

5.5 Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

5.6 An- und Abreise des Auftragnehmers erfolgt von 94116 Hutthurm aus. Die Reisekosten sind, sofern nicht anders vereinbart, im Paketpreis (Auftragswert) bereits inkludiert. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung (ab einer einfachen Entfernung von 150km werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

6. Kündigung / Ausfallhonorar

6.1. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auch aus wichtigem Grund zu kündigen.

6.2. Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50% der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75%, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90% und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100% vom vereinbarten Preis.

6.3. Im Falle der Kündigung(vor den 8 Wochen(6.2)) durch das Brautpaar, wird die Anzahlung (5.2) einbehalten. Eine Anrechnung auf andere Leistungen der Fotografin ist nicht möglich.

6.4 Wird die Hochzeit aus Gründen höherer Gewalt, Erkrankung oder anderen nicht von den Auftraggebern zu vertretenen Gründen auf einen anderen Termin verschoben, so ist eine Umbuchung unter der Voraussetzung, dass die Fotografin den Ersatztermin wahrnehmen kann, ohne zusätzliche Kosten möglich. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Fotografin durch die Wahrnehmung des Ersatztermins weitere Kosten zur Last fallen (höhere Anreisekosten etc.) oder wenn die Hochzeit endgültig abgesagt wird; für diesen Fall ist die Regelung in Ziffer 6. Abs. (2) maßgeblich.

6.5 Sollte der Fotografin bei Erkrankung oder eines Unfalls nicht in der Lage sein den Auftrag auszuführen, wird von der Fotografin ein Ersatz Fotograf/Fotografin organisiert.

6.6 Die Anzahlungen werden im Falle einer Verhinderung der Fotografin am Hochzeitstag in voller Höhe zurückerstattet.

7. Urheberrecht/ Rechteeinräumung und rechte Dritter

Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien zu. Die Rechteeinräumung an das Brautpaar erfolgt unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Mit Eingang der Zahlung räumt die Fotografin dem Brautpaar folgende einfache Nutzungsrechte ein:

7.1. Vervielfältigung und Weitergabe zum privaten Gebrauch an Familie, Freunde und Hochzeitsgäste

7.2. Öffentliche Zugänglichmachung zu privaten Zwecken im Internet (z.B. Social Media Plattformen, eigene Internetseite)

7.3. Die gewerbliche Nutzung (Werbeanzeigen, kommerzielle Internetseiten etc.) und gewerblicher Weiterverkauf bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin und einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung)

7.4. Jegliche technische Veränderung (Bearbeitung, Veränderungen der Farben und/ oder des Kontrasts, Anwendung von Filtern, Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen), wird ausdrücklich untersagt, da dies dem Ruf der Fotografin schaden wird oder kann. Dies gilt sowohl für Print- als auch Onlineveröffentlichungen. 

7.5. Bei allen Nutzungen (Online, Print etc) ist die Fotografin in der Form ©Raphaela Messerklinger, Fotografie echtZEIT und/oder mit einem Verweis auf die Webseite www.fotografie-echtzeit.de zu nennen. Bei der Nutzung auf Facebook oder Instagram ist auf den Nutzernamen der Fotografin in Form @raphaela.fotografieechtzeit zu verlinken.

7.6. Im Rahmen der Durchführung des Vertrages werden von der Fotografin auch Fotografien gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein werden (Gäste, Geistliche, Trauredner, Künstler, etc.). Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.

7.7. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist das Brautpaar verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Gäste, Servicekräfte, Geistliche, Künstler und sonstige anwesende Personen darüber informiert werden, dass Fotografien gefertigt werden. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss das Brautpaar die Fotografin darüber informieren und dafür Sorge tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern usw. nicht zu sehen sind. 

8. Rechte am eigenen Bild/ Einräumung Veröffentlichungsrechte

8.1. Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient.

8.2 Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.

9. Datenschutz/ EU-DSGVO

9. Die datenschutzrechtlichen Hinweise werden durch eine gesonderte Erklärung vor Vertragsabschluss erteilt, siehe „Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses“.

10. Haftungsfreistellung

10.1. Das Brautpaar unterstützt die Fotografin bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber der Fotografin aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Recht am eigenen Bild, Datenschutzbestimmungen, Urheberrecht etc.) oder anderen Rechten (z.B. Hausrecht) geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

10.2. Das Brautpaar ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung notwendigen und erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die der Fotografin durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte hieraus entstehen.

11. Haftungsausschluss

11.1. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Ist es der Fotografin aufgrund von besonderen Umständen, höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) oder persönlichen Gründen nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Verluste übernommen werden. Das Brautpaar verzichtet auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin. Wenn es vom Brautpaar gewünscht wird, bemüht sich die Fotografin jedoch in diesem Fall um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Dienstleistung erbringt.

11.2. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.3. Für Schäden, Mängel, Verzug oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

12. Abnahme

12.1 Reklamationen und/oder Mängelrügen bezüglich der Auswahl der Motive, der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und reine Geschmacksrügen sind ausgeschlossen.

12.2. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotografien bei der Fotografin schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

13. Schlussbestimmung

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

13.2 Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Diese AGB gelten ab dem 14.02.2023.